Werbung. Nur ab 18. Der Prozentsatz ist eine Werbeaussage des Betreibers vom 27.10.2026 und keine Rechnung dieser Redaktion. Ein Einzahlungsbonus bindet Guthaben an eine Umsatzvorgabe, begrenzt den Einsatz je Runde, schließt Spiele aus und läuft ab; alle diese Punkte stehen vollständig nur beim Anbieter. Eine deutsche Erlaubnis liegt nicht vor. Hilfe: BZgA, 0800 1 37 27 00.
Vor jeder Bonusrechnung steht eine Frage, die in rund zehn Minuten beantwortet ist: darf dieser Anbieter in Deutschland tätig sein? Beantwortet wird sie in vier Schritten — Gesellschaft aus dem Impressum, Suche im Verzeichnis der erlaubten Anbieter, Merkmale im Konto, Merkmale im Spiel. Gesucht wird dabei nach dem Namen der Gesellschaft, nicht nach der Marke.
Warum diese Prüfung vor der Rechnung kommt
Eine Umsatzrechnung setzt voraus, dass die gerechnete Abrede überhaupt Bestand hat. Fehlt dem Anbieter die deutsche Erlaubnis, fehlt nicht nur ein Zertifikat, sondern eine Reihe von Einrichtungen, die den Rahmen tragen: die Einsatzgrenze je Spiel, der anbieterübergreifende Abgleich der Einzahlungen, die Anbindung an die Sperrdatei und eine Aufsicht, an die sich eine Beschwerde richten ließe.
Die Reihenfolge ist deshalb nicht Geschmackssache. Wer zuerst rechnet und dann prüft, hat im günstigen Fall Zeit verschwendet und im ungünstigen Geld in ein Verhältnis gegeben, dessen rechtliche Grundlage fraglich ist. Zehn Minuten vorher ersparen diese Lage vollständig.
Hinzu kommt ein praktischer Grund. Die Merkmale, die ein erlaubtes Angebot tragen muss, sind gleichzeitig die Größen, mit denen Sie rechnen: die Einsatzgrenze, die Mindestdauer einer Runde, das Verbot selbsttätiger Starts. Wer prüft, sammelt dabei die Eingangsdaten für die Rechnung — die Arbeit fällt also nur einmal an.
Und schließlich: die Prüfung ist das Einzige auf diesen Seiten, was eine belastbare Aussage über einen konkreten Anbieter erlaubt. Alles andere auf dieser Seite beschreibt Mechanik. Ob ein bestimmtes Angebot erlaubt ist, sagt allein das Verzeichnis, und es sagt es Ihnen in drei Minuten.
Schritt eins: die Gesellschaft aus dem Impressum
Die Marke führt in die Irre; gesucht wird mit dem Namen der Gesellschaft aus dem Impressum.
Jedes Angebot im Netz muss seinen Betreiber benennen. Gesucht ist dort nicht der Markenname, der oben auf der Seite steht, sondern die Firma der Gesellschaft, die dahintersteht, samt Rechtsform und Sitz. Beides steht üblicherweise in einem Block, der im Fußbereich verlinkt ist.
Marke und Gesellschaft fallen regelmäßig auseinander, und zwar aus gewöhnlichen Gründen: eine Gesellschaft kann mehrere Marken führen, und eine Marke kann im Laufe der Zeit zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Wer mit dem Markennamen im Verzeichnis sucht, findet daher mitunter nichts, obwohl eine Erlaubnis besteht — und mitunter etwas, das zu einer anderen Gesellschaft gehört.
Notieren Sie die Firma genau so, wie sie im Impressum steht, einschließlich Rechtsformzusatz. Abweichungen in der Schreibweise sind der häufigste Grund für ein falsch negatives Suchergebnis. Notieren Sie außerdem das Datum, weil Impressumsangaben sich ändern.
Fehlt ein Impressum ganz oder nennt es nur eine Marke ohne Gesellschaft, ist die Prüfung an dieser Stelle beendet, und das Ergebnis ist aussagekräftig: ein Angebot, das seinen Betreiber nicht benennt, lässt sich nicht beurteilen. Rechnen Sie an einem solchen Angebot nicht weiter.
Schritt zwei: das Verzeichnis der erlaubten Anbieter
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale führt ein öffentliches Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter, die sogenannte Whitelist. Dort suchen Sie mit der notierten Firma. Steht sie im Verzeichnis, ist das Angebot in Deutschland erlaubt; steht sie nicht darin, ist es das nicht.
Auf diese Formulierung lohnt sich Genauigkeit: die Aussage lautet „im Verzeichnis der erlaubten Anbieter geführt“ oder „nicht geführt“. Sie lautet nicht „seriös“ oder „unseriös“, und sie ersetzt keine Beurteilung des Geschäftsgebarens. Sie beantwortet eine rechtliche Frage, und das ist genau die Frage, die vor einer Einzahlung zu beantworten ist.
Sucht die Suche erfolglos, prüfen Sie zwei Dinge, bevor Sie das Ergebnis annehmen. Erstens die Schreibweise: Leerzeichen, Punkte und Rechtsformzusätze. Zweitens die Möglichkeit, dass das Angebot von einer Schwestergesellschaft betrieben wird, die im Impressum an zweiter Stelle genannt ist. Bleibt es dabei, ist das Ergebnis belastbar.
Beachten Sie zuletzt, dass Erlaubnisse zeitlich begrenzt und widerruflich sind. Ein Treffer von vor einem halben Jahr sagt nichts über heute. Prüfen Sie deshalb am Tag der Einzahlung und nicht am Tag der Recherche — und halten Sie das Ergebnis mit Datum fest.
Eigene Schätzung für einen geübten Durchgang, nicht die Angabe einer Behörde; beim ersten Mal dauert jeder Schritt etwa doppelt so lang.
Schritt drei: was ein Konto im erlaubten Kreis zeigt
Ein Konto im erlaubten Kreis zeigt die übergreifende Einzahlungsgrenze und lässt eigene Grenzen zu.
Ein Konto bei einem erlaubten Anbieter ist an den übergreifenden Abgleich angebunden. Sichtbar wird das an der Einzahlungsgrenze: nach § 6c des Glücksspielstaatsvertrags 2021 werden Einzahlungen anbieterübergreifend zusammengezählt und bleiben im Regelfall bei 1.000 € im Monat. Ein höherer Betrag ist nur im Einzelfall möglich, nachdem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft wurde.
Praktisch heißt das: im Kontobereich finden Sie eine Angabe dazu, wie viel Sie in diesem Monat insgesamt noch einzahlen können, und zwar nicht nur bei diesem Anbieter. Fehlt eine solche Angabe vollständig und lässt sich keine eigene Grenze setzen, ist das ein deutlicher Hinweis, dass Sie nicht im erlaubten Kreis sind.
Hinter diesem Abgleich steht das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem, kurz LUGAS, das die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder betreibt und dessen technische Seite bei Dataport liegt; es umfasst eine Limitdatei, eine Aktivitätsdatei und einen Safe-Server. Für 2025 waren mehr als sechzig lizenzierte Anbieter und etwa fünf Millionen registrierte Konten erfasst. Dass dieses System ein laufender Betrieb ist, zeigte eine Störung im Juli 2026, bei der etwa zehn Stunden lang keine neuen Registrierungen und keine Einzahlungen möglich waren, während bestehende Guthaben weiter bespielbar blieben.
Wie ernst die Grenze genommen wird, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Memmingen vom 03.07.2025 zum Aktenzeichen 34 O 1733/24: ein Anbieter wurde zum Schadensersatz verurteilt, weil er das anbieterübergreifende Monatslimit von 1.000 € nicht sichergestellt hatte und dem Spieler dadurch übermäßige Verluste entstanden waren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Berufung liegt beim Oberlandesgericht München.
Schritt vier: was das Spiel selbst verrät
Sechs Merkmale lassen sich ohne eine bezahlte Runde ablesen. Erstens die Einsatzgrenze: bei einem virtuellen Automatenspiel darf eine Runde höchstens einen Euro kosten, wobei die Aufsicht diesen Betrag ändern darf. Zweitens die Dauer: eine Runde muss im Mittel wenigstens fünf Sekunden laufen und endet erst mit der Anzeige des Ergebnisses.
Drittens der Start: eine Runde beginnt nur durch eine ausdrückliche Handlung, und eine neue darf erst nach dem Abschluss der vorherigen angefordert werden; Programme, die Runden selbsttätig aneinanderhängen, sind untersagt. Viertens die Parallelität: mehrere virtuelle Automatenspiele gleichzeitig zu bedienen ist ausgeschlossen, der Anbieter muss das technisch verhindern und darf nicht mehr als ein Spiel zugleich anzeigen.
Fünftens die Gewinnstruktur: ein Gewinn ist ein vorab bekanntes Vielfaches des Einsatzes, und das Ansparen von Einsätzen oder Gewinnen für spätere Spiele ist ausgeschlossen. Sechstens die Transparenz: Spielregeln und Gewinnplan müssen zugänglich und verständlich sein, und dort, wo der Einsatz gewählt wird, müssen die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro erkennbar sein.
Dazu eine Beobachtung aus dem Betrieb: nach dem Bestätigen eines Risikohinweises lässt sich erst nach fünf Minuten weiterspielen. Fehlen mehrere dieser Merkmale, ist das Angebot nicht im erlaubten Rahmen gebaut, und zwar unabhängig davon, was eine Fußzeile behauptet. Welche Rolle diese Merkmale in der Umsatzrechnung spielen, steht unter Bonus berechnen.
Eine Besonderheit: nicht alles sind Automatenspiele
Sechs Merkmale lassen sich im Spiel selbst ablesen, ohne eine einzige Runde zu bezahlen.
Die aufgeführten Merkmale gelten für virtuelle Automatenspiele, und für jedes einzelne solche Spiel ist eine eigene Erlaubnis nötig; ohne sie liegt unerlaubtes Glücksspiel vor. Andere Online-Casinospiele — Roulette, Videopoker und Vergleichbares — fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Länder, die darüber selbst entscheiden.
Daraus folgt, dass die Verfügbarkeit solcher Spiele vom Bundesland abhängt und dass die oben genannten Zahlen auf sie nicht unmittelbar übertragbar sind. Wer in einem Angebot ein Tischspiel findet und die Einsatzgrenze von einem Euro erwartet, prüft die falsche Vorschrift. Das ist kein Mangel, sondern eine andere Zuständigkeit.
Für die Bonusprüfung ist das vor allem beim Blick in die Ausschlusslisten wichtig. Eine Liste, die Tischspiele ausschließt, die im Angebot gar nicht öffnen, ist meist aus einer Fassung für einen anderen Markt übernommen — ein Hinweis darauf, wie gepflegt der Text ist. Mehr dazu unter Ausgeschlossene Spiele und Anrechnung.
Verlassen Sie sich bei dieser Unterscheidung nicht auf Kategoriebezeichnungen in der Oberfläche. Entscheidend ist, welcher Vorschrift ein Spiel unterliegt, und das lesen Sie an den Merkmalen ab, nicht an der Überschrift eines Reiters.
OASIS: was es ist und was es nicht ist
OASIS ist die Sperrdatei, geführt vom Regierungspräsidium Darmstadt. Ein Eintrag wirkt übergreifend bei den angebundenen Anbietern, und er ist nicht beiläufig zurücknehmbar: aufgehoben wird er frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag. Das ist der Unterschied zu einer Grenze, die Sie im Konto setzen und wieder lockern können.
Verwechselt wird OASIS regelmäßig mit LUGAS, und die Unterscheidung ist einfach: LUGAS führt Grenzen und Aktivität, OASIS führt Sperren. Beide werden von verschiedenen Stellen betrieben, und ein Eintrag im einen hat mit dem anderen nichts zu tun.
Für die Prüfung eines Anbieters ist OASIS in zweierlei Hinsicht brauchbar. Erstens: ein erlaubter Anbieter muss die Sperrdatei abfragen, bevor er ein Konto freigibt. Zweitens: wenn ein Angebot eine bestehende Sperre nicht bemerkt, ist es nicht angebunden — und damit auch nicht im erlaubten Kreis.
Wer eine Sperre erwägt, sollte die Drei-Monats-Frist als Merkmal und nicht als Hindernis lesen: sie ist der Grund, weshalb eine Sperre wirkt. Beschrieben ist der Weg dorthin unter Verantwortungsvolles Spielen.
Wenn die Gesellschaft nicht im Verzeichnis steht
Dann ist das Angebot in Deutschland nicht erlaubt, und daraus folgen drei Dinge. Erstens strafrechtlich: wer sich an unerlaubtem Glücksspiel beteiligt, erfüllt nach § 285 StGB einen Straftatbestand. Diese Vorschrift richtet sich an die Teilnehmenden und nicht nur an die Veranstalter.
Zweitens zahlungsseitig: Zahlungsdienstleister dürfen unerlaubtes Glücksspiel nicht unterstützen. Daraus erklären sich abgelehnte Zahlungen und das Fehlen bestimmter Zahlwege bei Anbietern ohne Erlaubnis. Wer sich wundert, dass ein geläufiger Zahlweg nicht angeboten wird, hat damit oft schon die Antwort auf die Erlaubnisfrage.
Drittens zivilrechtlich: Gerichte haben Spielern mehrfach Verluste zugesprochen, die bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis entstanden sind, weil der Vertrag nichtig sein kann. Einheitlich entschieden wird darüber indes nicht, und ein Teil der offenen Fragen ist beim Bundesgerichtshof anhängig. Eine Zusage, wie ein konkreter Fall ausgeht, lässt sich daraus nicht ableiten.
Für Ihre Bonusfrage heißt das: eine Umsatzphase bei einem Anbieter ohne Erlaubnis ist eine Rechnung über ein Verhältnis, dessen Bestand offen ist. Rechnen können Sie sie trotzdem; sinnvoll ist sie nicht. Zu der Frage, wie belastbar Angebote ohne Umsatzvorgabe sind, siehe Ohne Umsatzbedingungen.
Die Prüfung in zehn Minuten
Zwei Minuten für das Impressum: Firma, Rechtsform, Sitz, Datum. Drei Minuten für das Verzeichnis: Suche mit der notierten Firma, Schreibweisen prüfen, Ergebnis mit Datum festhalten. Drei Minuten für das Konto: Anzeige der übergreifenden Einzahlungsgrenze, Möglichkeit eigener Grenzen, Hinweis auf die Sperrdatei. Zwei Minuten für das Spiel: Einsatzfeld, Rundendauer, Startverhalten, Gewinnplan und Quotenangabe an der Stelle der Einsatzwahl.
Diese Zeitangaben sind eine eigene Schätzung für einen geübten Durchgang; beim ersten Mal dauert jeder Schritt etwa doppelt so lang. Danach ist es Routine, und sie lohnt sich bei jedem neuen Angebot — Erlaubnisse werden erteilt, befristet und widerrufen, und ein Ergebnis von vor einem halben Jahr ist kein Ergebnis von heute.
Verbindliche Auskünfte erteilen die Aufsichtsstellen, nicht diese Seiten. Für Ansprüche im Einzelfall sind Verbraucherzentralen sowie zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig. Diese Seite beschreibt Vorschriften und Verfahren in allgemeiner Form, damit Sie wissen, wonach Sie suchen müssen.
Und zum Rahmen: Zugang gilt ab achtzehn Jahren, Glücksspiel trägt ein Suchtrisiko, und die Prüfung eines Anbieters macht ein Angebot nicht sicher, sondern nur beurteilbar. Eine kostenfreie und auf Wunsch anonyme Beratung führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00. Angemessen ist allein ein Betrag, dessen Verlust nichts an Ihrem Monat ändert.
Die vier Prüfschritte, der Ort, an dem sie stattfinden, und die Bedeutung eines negativen Ergebnisses
Schritt
Wo nachzusehen ist
Was ein Nein bedeutet
Gesellschaft ermitteln
Impressum des Anbieters
ohne Namen der Gesellschaft ist keine Prüfung möglich
Erlaubnis nachsehen
Verzeichnis der erlaubten Anbieter
das Angebot ist hier nicht erlaubt
Konto beurteilen
Grenzen und Hinweise im Spielkonto
der übergreifende Abgleich fehlt
Spiel beurteilen
Einsatzfeld, Regeln, Gewinnplan
die Vorgaben für erlaubte Spiele sind nicht erfüllt
Von der Redaktion nachgerechnet · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Fragen zur Kasse
Warum suche ich im Verzeichnis nicht nach der Marke?
Weil Marke und Gesellschaft regelmäßig auseinanderfallen: eine Gesellschaft kann mehrere Marken führen, und eine Marke kann den Betreiber wechseln. Geführt wird das Verzeichnis nach Gesellschaften, also suchen Sie mit der Firma aus dem Impressum.
Was sagt ein Treffer im Verzeichnis aus?
Dass der Anbieter in Deutschland tätig sein darf. Über Geschäftsgebaren, Bearbeitungsdauer von Auszahlungen oder die Auslegung von Bonusklauseln sagt der Treffer nichts. Es ist eine rechtliche Auskunft, keine Bewertung.
Wie lange ist ein Prüfergebnis gültig?
Nur für den Tag, an dem Sie es erhoben haben. Erlaubnisse sind befristet und widerruflich. Prüfen Sie deshalb am Tag der Einzahlung und halten Sie das Ergebnis mit Datum fest.
Woran erkenne ich am Konto, dass ich im erlaubten Kreis bin?
An der übergreifenden Einzahlungsgrenze, die im Regelfall bei tausend Euro im Monat über alle lizenzierten Anbieter liegt, und an der Möglichkeit, eigene, niedrigere Grenzen zu setzen. Fehlt beides, ist das ein deutliches Gegenzeichen.
Welche Merkmale lassen sich am Spiel selbst ablesen?
Einsatzgrenze von höchstens einem Euro je Spiel, mittlere Rundendauer von wenigstens fünf Sekunden, Start nur durch eigene Handlung, keine Parallelität, Gewinn als vorab bekanntes Vielfaches sowie Gewinnplan und Quotenangabe an der Stelle der Einsatzwahl.
Gelten diese Merkmale auch für Roulette und Videopoker?
Nein. Sie betreffen virtuelle Automatenspiele. Andere Online-Casinospiele fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Länder, weshalb ihre Verfügbarkeit vom Bundesland abhängt und andere Vorgaben greifen.
Ist OASIS dasselbe wie LUGAS?
Nein. OASIS ist die Sperrdatei beim Regierungspräsidium Darmstadt; LUGAS führt Grenzen und Aktivität und wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder betrieben. Verschiedene Stellen, verschiedene Aufgaben.
Wie schnell lässt sich eine Selbstsperre aufheben?
Frühestens nach drei Monaten, und nur auf Antrag. Genau diese Frist ist der Grund, weshalb eine Sperre wirkt; eine Grenze im Konto ist die mildere und jederzeit anpassbare Einrichtung.
Was folgt daraus, wenn die Gesellschaft nicht geführt wird?
Das Angebot ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit Strafe bedroht, Zahlungsdienstleister dürfen es nicht unterstützen, und der Vertrag kann zivilrechtlich in Frage stehen.
Kann ich Verluste bei einem Anbieter ohne Erlaubnis zurückfordern?
Gerichte haben das mehrfach zugesprochen, weil der Vertrag nichtig sein kann. Einheitlich ist die Linie der Gerichte dabei nicht, und über einen Teil der Fragen entscheidet erst der Bundesgerichtshof. Für den Einzelfall ist anwaltliche Beratung der richtige Weg.